PZR ist keine IGe-Leistung

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PZR ist keine IGe-Leistung

Die PZR gilt laut KZVWL nicht als unwirtschaftliche oder unnötige Leistung (IGeL) beim Zahnarzt. (© william87 – fotolia.com)
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Do. 30. Juni 2016

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MÜNSTER – Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), sondern ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte in einer Pressemitteilung vom 6. Juni die PZR mit 72 Prozent als häufigste IGe-Leistung beschrieben. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe weist ausdrücklich drauf hin, dass das eine Fehlinterpretation ist.

IGeL sind nicht im Katalog der Krankenkassen aufgeführt und müssen ausnahmslos privat bezahlt werden. „Genau das ist bei der PZR nicht der Fall. Im Gegenteil, dies ist eine sinnvolle Leistung, die für gesunde Zähne sehr wichtig ist und zum Beispiel häufig in der Parodontitis-Therapie eingesetzt wird“, erklärt der Zahnarzt und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZVWL, Dr. Burkhard Branding. Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen gibt den Versicherten mittlerweile einen Zuschuss für eine Professionelle Zahnreinigung, das geht aus einer aktuellen Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor. Laut den Ergebnissen bezuschusst ausgerechnet die TK die PZR im Rahmen ihres eigenen Bonusprogrammes.

Branding weiter: „Es ist in hohem Maße ärgerlich, wenn die PZR immer wieder in die Nähe von unwirtschaftlichen oder unnötigen Leistungen (IGeL) beim Zahnarzt gerückt wird. Es gibt beim Zahnarzt keine IGe-Leistungen, nur versicherungstechnische Einschränkungen bei der Kostenübernahme, die dann zusätzlich berechnet werden müssen, wie beispielsweise bei besonders aufwendigem Zahnersatz oder Kunststoff-Füllungen.“

 

Über die KZVWL

Die KZVWL vertritt die 5.300 Vertragszahnärzte in Westfalen-Lippe gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und beschäftigt 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Münster.

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