- Austria / Österreich
- Bosnia and Herzegovina / Босна и Херцеговина
- Bulgaria / България
- Croatia / Hrvatska
- Czech Republic & Slovakia / Česká republika & Slovensko
- Finland / Suomi
- France / France
- Germany / Deutschland
- Greece / ΕΛΛΑΔΑ
- Italy / Italia
- Netherlands / Nederland
- Nordic / Nordic
- Poland / Polska
- Portugal / Portugal
- Romania & Moldova / România & Moldova
- Russia / Россия
- Slovenia / Slovenija
- Serbia & Montenegro / Србија и Црна Гора
- Spain / España
- Switzerland / Schweiz
- Turkey / Türkiye
- UK & Ireland / UK & Ireland
WIEN – Die Österreichische Zahnärztekammer wurde von mehreren Kammermitgliedern darauf hingewiesen, dass Zahnärzte von einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei (RA Jörg Schmidt, Berlin) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen unverzüglich zur Abgabe einer „Strafbewehrten Unterlassungserklärung“ und Zahlung von 950 Euro aufgefordert wurden.
Im Schreiben wird behauptet, dass durch den angeblichen, unerlaubten Download eines Erotikfilms über ein sogenanntes FilesharingSystem (d. h. Herunterladen und gleichzeitige Weiterverteilung) eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Durch die Zahlung der Summe könne eine Klage abgewehrt werden.
Da es den Rechtsanwalt samt Kanzleistandort nach den Recherchen der ÖZÄK nicht gibt und es sich damit offensichtlich um „Spam“ handelt, empfiehlt sie den betroffenen Kollegen, diese Zahlung nicht vorzunehmen. Gleichzeitig bitte die ÖZÄK darum, sich an die Landeszahnärztekammer zu wenden, sollte man ein solches Schreiben erhalten!